Andreas Orth & Gerd Sauerwein GbR


 

Balance-Aschaffenburg

Ihre Gesundheitszentren in Aschaffenburg

Sandgasse 2-4
Physiotherapie
san@balance-aschaffenburg.de

Bustellistraße 3
Physiotherapie
bus@balance-aschaffenburg.de

Magnolienweg 24
Physiotherapie, IRENA, Ambulante Rehabilitation und Trainingstherapie
reha@balance-aschaffenburg.de

Telefon  06021  58 140 14

 

IRENA

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)


IRENA ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden. Es werden IRENA Leistungen bei Erkrankungen des Bewegungsapparates in unserer Einrichtung durchgeführt.

Die indikationsspezifischen Therapien werden in der Regel als Gruppenleistungen in von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen angeboten. Medizinisch sinnvoll ist es, die IRENA möglichst zeitnah zu beginnen. Der Versicherte sollte sich daher bei der vom Arzt  empfohlenen Rehabilitationseinrichtung umgehend melden und mit der „IRENA“ beginnen.

Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell vom Versicherten grundsätzlich im Zeitraum von bis zu einem halben Jahr nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. Danach erlischt die gegebene Kostenzusage. Die maximale Anzahl der Termine beträgt 24 Einheiten bei Erkrankungen des Bewegungsapparates.

Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen, in der die "IRENA" durchgeführt werden kann, werden ebenfalls durch das Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung empfohlen. Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) durchgeführt. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.

Reisekosten werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Form eines Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5,00 Euro täglich erbracht, der bereits in der Nachsorgeeinrichtung an den Versicherten gezahlt wird. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht.