IRENA kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nach der Rehabilitationsmaßnahme, egal ob stationär oder ambulant von Training noch weiter profitieren würden. 

IRENA

RENA ist ein multimodales Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Ärzteteam zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung empfohlen werden. Es werden IRENA Leistungen bei Erkrankungen des Bewegungsapparates in unserer Einrichtung durchgeführt.

Die indikationsspezifischen Therapien werden als Gruppenleistungen in von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen angeboten. Medizinisch sinnvoll ist es, die IRENA möglichst zeitnah zu beginnen. Der Versicherte sollte sich daher bei der vom Arzt empfohlenen Rehabilitationseinrichtung umgehend melden und mit der „IRENA“ beginnen.

Die maximale Anzahl der indikationsspezifischen Therapien kann individuell vom Versicherten grundsätzlich im Zeitraum von bis zu einem halben Jahr nach Ende der Rehabilitationsleistung in Anspruch genommen werden. Danach erlischt die gegebene Kostenzusage. Die maximale Anzahl der Termine beträgt 24 Einheiten bei Erkrankungen des Bewegungsapparates.

Inhaltlicher und zeitlicher Rahmen, in der die "IRENA" durchgeführt werden kann, werden ebenfalls durch das Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung empfohlen. Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) durchgeführt. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten.

Reisekosten werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Form eines Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5,00 Euro täglich erbracht, der bereits in der Nachsorgeeinrichtung an den Versicherten gezahlt wird. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht.

TRENA

T-RENA ist eine unimodale Nachsorgeleistung der Deutschen Rentenversicherung, die dem Versicherten helfen soll, das in der Rehabilitationseinrichtung Gelernte in die Zeit nach der medizinischen Rehabilitation zu übertragen und bei der Einleitung etwaiger erforderlicher weiterführender Maßnahmen in ihrem gewohnten Umfeld zu nutzen.

Die Leistungserbringung in der Reha-Nachsorge folgt 3 Grundprinzipien:

  • Individualisierung
  • Berufliche Orientierung
  • Übergang in Eigenaktivität

Ziel ist die Vertiefung und Stabilisierung der in der Rehabilitationseinrichtung erreichten Therapieerfolge für die persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbereiche des Versicherten. Die Nachsorgeziele sollen dabei in einem erkennbaren Zusammenhang mit dem Rehabilitationsauftrag der gesetzlichen Rentenversicherung stehen und Aspekte der beruflichen Integration berücksichtigen.

T-RENA wird auch als Muskelaufbautraining, Medizinische Trainingstherapie oder Krafttraining an medizinischen Geräten bezeichnet. Mittels eines gezielten Kraft-, Koordinations- und Ausdauertrainings wird die Belastbarkeit des Muskel und Skelettsystems sowie des Herz-Kreislaufsystems erhalten und gesteigert.

Neben den oben genannten trainingsspezifischen Nachsorgezielen von T- RENA sind auch allgemeine Nachsorgeziele von T-RENA bedeutsam, hierbei insbesondere: Erzielen einer ausreichenden Belastbarkeit in Alltag und Beruf, Ressourcenstärkung sowie Auseinandersetzung mit Regeneration außerhalb der Arbeitszeit.

T-RENA wird grundsätzlich in der Gruppe durchgeführt. Ein Einzeltraining ist in Ausnahmefällen möglich, wenn keine Gruppen zustande kommen. In der Regel umfasst T-RENA 26 Behandlungseinheiten, die in einer offenen Gruppe bei einer Gruppengröße von bis zu 12 Personen stattfinden.

Die Dauer der Behandlungseinheiten beträgt jeweils 60 Minuten. Die erste Behandlungseinheit à 60 Minuten erfolgt üblicherweise als Einzelleistung zur Einführung in T-RENA und Abstimmung des Trainingsplans mit dem Versicherten. T-RENA ist kontinuierlich durchzuführen. Aus trainingstherapeutischen Gesichtspunkten sollten zwei Termine pro Woche stattfinden.

Um ein Übertraining in Folge zu kurzer Regenerationszeiten zwischen den Trainingseinheiten zu verhindern, darf nicht an aufeinanderfolgenden Tagen trainiert werden. Die Ruhetage (ein bis drei Tage) richten sich nach der individuellen Regenerationsfähigkeit der Teilnehmer.