Nach einem Berufsunfall oder Wegeunfall von und zur Arbeitsstelle können die Berufsgenossenschaften oder die gesetzlichen Unfallkassen die Kosten für eine EAP übernehmen.

Wir sind eine zugelassene Therapieeinrichtung für die Erweitere Ambulante Physiotherapie (EAP) der Berufsgenossenschaften. Diese Zulassung setzt eine hohe fachliche Qualifikation der Therapeuten und eine spezielle Geräte- und Raumausstattung voraus.

Eine EAP erfolgt aufgrund der Verordnung des behandelnden Vertragsarztes bzw. Durchgangsarztes (kurz D-Arzt) der Berufsgenossenschaften bei komplexen Verletzungen oder schweren Störungen des Bewegungsapparates. Ziel der EAP ist eine funktionale Wiederherstellung der gestörten Körperfunktionen und die baldige Wiederaufnahme der Arbeitsfähigkeit.

Therapieinhalte der EAP

Gezielte physiotherapeutische Maßnahmen zur Schmerzlinderung und Förderung der Beweglichkeit werden durch physikalische Maßnahmen sowie die medizinische Trainingstherapie unterstützt. Ziel ist die Wiederherstellung von Muskelkraft und Koordination. Der Behandlungsfortschritt wird zu Beginn der erweiterten ambulante Physiotherapie, währenddessen und zum Abschluss dokumentiert. Dafür kommt optional ein Leistungstest zum Einsatz. Ergänzend kann vom D-Arzt noch Ergotherapie verordnet werden.

Verordnung, Therapiedauer und -intensität

Eine EAP Maßnahme wird vom behandelnden Vertragsarzt (D-Arzt) der Berufsgenossenschaften verschrieben. Mit dieser Verordnung kommen Sie zu uns. Wir übernehmen für Sie den Genehmigungsantrag bei der Berufsgenossenschaft. Nach erfolgter Genehmigung setzen wir uns zur Terminvereinbarung umgehend mit Ihnen in Verbindung. Die Therapie wird jeweils von Montag bis Freitag durchgeführt und umfasst täglich zwei Stunden.

Eine Verlängerung wird bei Bedarf vom D-Arzt ausgestellt

Kosten der erweiterten ambulanten Physiotherapie

Die Kosten der EAP trägt die zuständige Berufsgenossenschaft. Die EAP ist zuzahlungsfrei! Fahrtkosten können direkt bei der Berufsgenossenschaft beantragt werden.